1. FIDLEG Kundeninformation
Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend einen Überblick über Earth Resource Investments AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.
A. Information über das Unternehmen
Adresse
Strasse: Dorfstrasse 1
PLZ / Ort: 6300 Zug
Telefon: +41 (0) 41 729 88 48
E-Mail: info@earth-investment.com
Webseite: earth-investment.com
Das Finanzinstitut wurde 2006 gegründet.
Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft
Bewilligung gemäss Art. 24 FINIG:
Das Finanzinstitut besitzt seit 2024 die Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen und untersteht daher der prudenziellen Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Rahmen dieser Aufsicht wird das Finanzinstitut durch die Prüfgesellschaft Grant Thornton AG sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft. Die Anschrift der FINMA und der Prüfgesellschaft Grant Thornton AG finden sich nachfolgend.
Firmenname Prüfgesellschaft: Grant Thornton AG
Adresse: Claridenstrasse 35
Postleitzahl / Ort: 8002 Zürich
Telefon: +41 (0) 43 960 71 71
E-Mail: info@ch.gut.com
Webseite: www.grantthornton.ch
Ombudsstelle
Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD) angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der Ombudsstelle Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister.
Name Ombudsman: Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister
Adresse: Bleicherweg 10
PLZ / Ort: 8002 Zürich
Telefon: +41 (0) 44 562 05 25
E-Mail: ombudsmann@ofdl.ch
Webseite: www.ofdl.ch
B. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen
Das Finanzinstitut erbringt Finanzdienstleistungen im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen. Für Informationen zu den verschiedenen kollektiven Kapitalanlagen, den allgemeinen Risiken, Wesensmerkmalen und Funktionsweisen wird auf die entsprechenden Prospekte und Factsheets auf dieser Webpage verwiesen.
Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.
Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Genehmigungen zur Erbringung der oben beschriebenen Dienstleistungen.
C. Kundensegmentierung
Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen und den entsprechenden Verhaltenspflichten nachkommen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.
D. Information über Risiken und Kosten
Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Die Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.org eingesehen werden.
Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögensverwerten und / oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Fondsdokumente verwiesen.
E. Information über Bindungen an Dritte
Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung jeweils detailliert und umfassend geregelt.
F. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot
Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «Open Universe Approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen.
2. Nachhaltigkeitsbezogene Angaben für die Earth Resource Investments AG
(Veröffentlicht 29 Juli 2024)
Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung„) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Informationen.
Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH („Universal-Investment„), ein Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Offenlegungs-Verordnung, hat die Earth Resource Investments AG („ERI„) zu ihrem Beauftragten in Bezug auf Portfoliomanagementdienstleistungen für bestimmte Fonds ernannt. Im Rahmen dieser Auslagerungsvereinbarung wurde ERI verpflichtet, bestimmte Prozesse und Verfahren einzuführen, um das Management von Nachhaltigkeitsfaktoren, einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken, zu berücksichtigen und entsprechende Angaben zu machen.
Erklärung zu den Nachhaltigkeitsrisiken: Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprozess (Artikel 3 Absatz 1 der Offenlegungs-Verordnung)
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Offenlegungs-Verordnung sind die Finanzmarktteilnehmer verpflichtet, auf ihren Internetseiten Informationen über ihre Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungsprozessen zu veröffentlichen.
Ein Nachhaltigkeitsrisiko wird in Artikel 2 Absatz 22 der Offenlegungs-Verordnung als „ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte“ definiert.
Nachhaltigkeitsrisiken sind somit Teil des Anlageentscheidungsprozesses von ERI und werden laufend bewertet.
Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation der zugrundeliegenden Investition führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungsprozess der jeweiligen Investition berücksichtigt werden, kann dies wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.
Im Rahmen der Auswahl der Vermögenswerte für den Fonds werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet.
Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese in Rahmen der Investitionsentscheidung in Relation zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite).
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 Absatz 1 der Offenlegungs-Verordnung)
Artikel 4 Absatz 1 der Offenlegungs-Verordnung verpflichtet die Finanzmarktteilnehmer, auf ihren Internetseiten Informationen über die Art und Weise zu veröffentlichen und auf dem neusten Stand zu halten, ob und wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact; „PAIs“, und jeder einzelne ein „PAI“) berücksichtigt werden oder nicht. PAI sind potenzielle negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den Nachhaltigkeitsfaktoren handelt es sich um Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung. Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1 b) der Offenlegungsverordnung sind Finanzmarktteilnehmer hierbei auch verpflichtet, klare Gründe anzugeben, warum keine PAIs auf Unternehmensebene berücksichtigt werden sowie gegebenenfalls Informationen darüber aufzunehmen, ob und wann sie beabsichtigen, solche nachteiligen Auswirkungen zu berücksichtigen.
Die ERI berücksichtigt derzeit keine PAIs auf Unternehmensebene aus den folgenden Gründen:
Aufgrund der derzeitigen Unternehmensgröße, der Art und des Umfangs ihrer Aktivitäten sowie der Art der angebotenen Finanzprodukte, welche nicht alle einen ESG-Schwerpunkt haben, hat sich ERI dafür entschieden, PAIs derzeit nicht auf Unternehmensebene zu berücksichtigen.
Ungeachtet der oben genannten Gründe, warum PAIs auf Unternehmensebene derzeit nicht berücksichtigt werden, wird ERI diese Position in regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung neu bewerten.
Nichtsdestotrotz werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen im Zusammenhang mit den Portfoliomanagement-Dienstleistungen berücksichtigt, die ERI für den Earth Sustainable Resources Fund, einen in Deutschland ansässigen und von Universal-Investment verwalteten OGAW-Fonds (der „Fonds„), erbringt. Weitere Informationen hierzu finden sich im Fondsprospekt und in den vorvertraglichen Offenlegungen gemäß Artikel 8 der Offenlegungs-Verordnung.
Zusammenfassung der Vergütungspolitik (Artikel 5 der Offenlegungs-Verordnung)
Artikel 5 der Offenlegungs-Verordnung verlangt von den Finanzmarktteilnehmern, dass sie im Rahmen ihrer Vergütungspolitik angeben, inwiefern diese mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht, und veröffentlichen diese Informationen auf ihren Internetseiten.
ERI ist als Verwalter von Kollektivvermögen bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht („FINMA“) in der Schweiz registriert und beaufsichtigt. ERI ist daher nicht verpflichtet, eine Vergütungspolitik im Sinne von Artikel 5 der SFDR festzulegen. Eine Zusammenfassung der Vergütungspolitik von Universal-Investment finden Sie unter folgendem Link: https://www.universal-investment.com/-/media/Compliance/PDF/UID-German/Verguetungssystem_UID_DE_02-2022.pdf